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Rechtliche Stolpersteine bei Webseiten

Mit einer Webseite ist man einer ständigen Kontrolle unterworfen, da die Inhalte für jeden Besucher sichtbar sind. So können Verstöße gegen geltendes Recht schnell zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen. Und das sogar auf rein privaten Webseiten, bei denen sich die Betreiber keiner Schuld bewusst sind.  Themen des Beitrags sind Verwendung fremder Inhalte, Facebook Like-Button, Impressum, Widerruf, Mehrwertsteuer, Versandkosten usw.

Hinweis: Da ich kein Anwalt, Rechtsberater oder ein sonstwie Befugter bin, möchte ich diesen Beitrag nur als Hinweis auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit einer Webseite verstanden wissen. Man möge mir daher auch Ungenauigkeiten oder falsche Aussagen nachsehen. Ich bitte in solchen Fällen um eine kurze Rückmeldung, dann korrigiere ich die betroffene Stelle, soweit es mir möglich ist.

Facebook Like-Button

Facebook ist seit einiger Zeit im Visier der deutschen Datenschützer. Nach aktuellem Stand scheint es nicht zulässig zu sein, den Like-Button direkt auf einer Webseite einzubinden, denn wenn ein Besucher die Seite betritt, werden sofort Daten an Facebook übermittelt. Der Besucher hat dabei keine Möglichkeit, dies abzulehnen. Ein aktueller Beitrag ist bei heise.de zu finden:

 

Verwendung fremder Inhalte

Egal ob Texte, Bilder oder Kartenmaterial, die Verwendung fremder Inhalte ist mit großer Vorsicht durchzuführen, da jeder Inhalt erst einmal dem Ersteller gehört. Bei Texten ist das Zitieren in gewissen Umfang meines Wissens erlaubt, wobei man die Quelle nennen muss. Bei Bildmaterial ist immer eine Erlaubnis des Urhebers notwendig. Erlaubt der Urheber die Verwendung unter bestimmten Bedingungen, dann muss man sich daran halten und gegebenenfalls auch hier die Quelle nennen oder einen Link auf die Webseite des Autors setzen. Oft ist auch nur die private Nutzung erlaubt und die kommerzielle Verwendung ist kostenpflichtig oder gar nicht möglich.

Gerade bei Fotos und Grafiken, die man leicht im Internet finden kann, denken einige Webseitenbetreiber, dass diese frei verwendbar sind und keine Rechte beachtet werden müssen. Dem ist aber nicht so.

Sehr schnell zu Abmahnungen führen nach meinen Erfahrungen die Verwendung von Straßenkarten, egal ob hier eine Vorlage gescannt wurde oder die Grafiken direkt aus dem Internet verwendet wurden. Die Verlage haben hier wahrscheinlich bestimmte Tools, die Karten automatisch erkennen können.

 

Verwendung von Bildern

Bei der Verwendung von Bildern, die man nicht selbst erstellt oder aufgenommen hat, sind immer die Urheberrechte zu beachten. Grundsätzlich sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt. Um Bilder zu veröffentlichen braucht man immer die Einwilligung des Urhebers oder muss die Nutzungsrechte erwerben. Beim Erwerb der Nutzungsrechte ist dann noch der Verwendungszweck zu beachten. Lässt man z. B. Passbilder bei einem Fotografen machen und erhält von diesem fertige Passbilder, dann darf man diese Fotos nicht einfach einscannen und z. B. auf der Webseite veröffentlichen. Hat man dies vor, dann sollte man diese Nutzung vorher mit dem Fotografen absprechen und sich die freie Nutzung schriftlich bestätigen lassen.

Mir ist zwar auch unklar, warum ein Fotograf die Rechte an einem Foto hat, auf dem ich abgebildet bin und ich ihm dem Auftrag zur Aufnahme gegeben habe, aber so ist es leider.

Ganz aktuell auch das Thema „Abmahnfalle Facebook: Was Sie tun können, um nicht wegen geteilter Vorschaubilder abgemahnt zu werden„.

 

Verwendung von Fotos mit Personen

Fotos mit Personen sind auch ein kritisches Thema, das aber von vielen, vermutlich aus Unwissenheit, nicht beachtet wird. Wer denkt, dass er das auf der Party geschossene Foto einfach so auf eine Webseite oder bei einem Dienst wie Facebook, Flickr und Co. einstellen darf, der vergisst die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Besonders kritisch sind meines Wissens zudem Fotos von Kindern, wenn diese unter 14 Jahren sind, denn dann können die Kinder selbst keine Einwilligung zur Veröffentlichung geben. Man sollte daher vor der Veröffentlichung die Einwilligung der erkennbaren Personen einholen.

Weitere Informationen gibt es im Artikel “ Bildrechte: So nutzen Sie Bilder rechtssicher in Ihrem Blog“ von Rechtsanwalt Sören Siebert.

 

Impressum

Meines Wissens braucht so gut wie jede Webseite ein Impressum, in dem der Betreiber und Kontaktdaten genannt werden. Je nach Art des Gewerbes oder der Organisation sind weitere Angaben, z.B. der Registereintrag, notwendig. Zur Erstellung sollte ein Impressumsgenerator (z.B. www.e-recht24.de/impressum-generator.html) oder ein Fachanwalt bemüht werden.

Urteil: Massenabmahnungen wegen unzureichendem Facebook-Impressum sind zulässig. (Quelle: heise.de/2013)

Für Online-Händler ist es seit Mitte 2014 Pflicht, eine Telefonnummer anzugeben. Auch sonst ist die Angabe der Telefonnummer in vielen Fällen sinnvoll, da man lt. EuGH bei einem Kontaktformular innerhalb von 60 Minuten erreichbar sein muss. (Quelle: c’t 19/2014)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eigene AGB (nicht AGBs oder gar AGB’s) bracht man meines Wissens nicht unbedingt, da dies vom Gesetz her geregelt wird. Das Verfassen von eigenen AGB ist nur dann notwendig oder sinnvoll, wenn man bestimmte Sachverhalte anders regeln möchte. Bei der Gestaltung ist man aber nicht frei und nicht alles, was man in die eigenen AGB schreibt, ist rechtsgültig. Daher empfiehlt sich der Kauf von Muster-AGB bei renommierten Anbietern (z.B. redmark) oder ein Fachanwalt.

Siehe auch: de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Geschäftsbedingungen_(Deutschland)

Siehe auch: www.agb.de/gratis-agb

 

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist seit einiger Zeit in aller Munde, da es mehrere größere Abmahnwellen gab. Jeder, der etwas über das Internet verkauft, muss den Kunden ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Der Wortlaut ist in einem Gesetz festgelegt, es gibt aber Gestaltungshinweise. Trotzdem dürfte es für den Laien schwierig sein, eine Änderung durchzuführen, ohne Gefahr zu laufen, dass das Ergebnis anfechtbar und damit abmahnbar ist. Auch hier kann man spezielle rechtssichere Muster bei renommierten Anbietern kaufen oder man wendet sich an einen Fachanwalt.

 

Preise inkl. Mehrwertsteuer

Soweit ich weiß, müssen Preise auf Internetseiten generell die Mehrwertsteuer enthalten, wenn Endverbraucher darauf zugreifen können. Zudem ist in einer Form bei jedem Preis anzugeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist. Das macht für mich zwar keinen Sinn, da man es ja generell angeben muss, aber das ist nicht das einzige Verständnisproblem, das ich habe. Eine Ausnahme scheinen Webseiten zu sein, auf die nur Gewerbetreibende Zugriff haben oder die sich deutlich nur an Gewerbetreibende richten. Hier können die Preise ohne Mehrwertsteuer (Netto) angegeben werden.

 

Grundpreis im Preisvergleichsportal

„Derzeit werden immer häufiger Händler abgemahnt, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche in Preisvergleichsportalen bewerben. Hierbei übersehen viele Händler, dass bereits für diese werbende Darstellung von Waren in Preisvergleichsportalen die Pflicht zur Angabe des Grundpreises zwingend zu beachten ist.“
Quelle: www.it-recht-kanzlei.de/Grundpreis-Preisvergleichsportal-Google.html

Versandkosten

Wenn beim Versand gekaufter Artikel Versandkosten anfallen, müssen diese deutlich und gut sichtbar genannt werden.

 

Stellenausschreibung

Eine Stellenausschreibung muss sich immer an weibliche und männliche Bewerber gleichermaßen wenden, denn ansonsten liegt ein Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vor. Bei der Klage von Betroffenen kann es schnell um fünfstellige Summen gehen.

 

Weitere Punkte

  • Copyright-Vermerk – Notwendig oder nicht?
  • Haftung für Links – Kann man die Haftung ausschließen?
  • Werbung – Wird die Webseite dadurch kommerziell?

 

Literaturempfehlungen

Als erste Quelle möchte ich das E-Book „Die rechtssichere Website – Praxisleitfaden für die eigene Webpräsenz“ von Rechtsanwalt Sören Siebert empfehlen. Dieses Buch wird immer aktuelle gehalten und ist in der Ausgabe 2013 verfügbar.

Von Rechtsanwalt Sören Siebert gibt es zudem noch folgende E-Books:

  • Facebook – Die rechtliche Seite
  • Neues Widerrufsrecht 2013 für Online-Shops, eBay, Amazon & Co.
  • Die Abmahnung im Internet
  • Existenzgründer im Internet

Die E-Books kosten je zwischen 12,90 € und 19,90 € und es gibt Paketpreise. http://www.e-recht24.de/ebooks.html

 

Verlauf

  • Aktualisierung am 07.02.2013: „Literaturempfehlungen“ hinzugefügt, „Verwendung von Bildern“ hinzugefügt

2 Antworten auf „Rechtliche Stolpersteine bei Webseiten“

Bei Bildmaterial ist immer eine Erlaubnis des Urhebers notwendig.

Das ist so nicht richtig. Das Zitatrecht gilt auch für Bildmaterial und unterliegt bestimmten Auflagen.

Auch bei Foto oder Videomaterial von fremden Person gibt es das sogenannte Stillschweigende überabkommen. Wenn die gefilmte Person die Kamera sieht, welche auf ihn gerichtet ist, so ist auch davon auszugehen, dass die Person versteht was da passiert und sofern er nicht wiederspricht, kann das Material auch verwendet werden.

Das es „unbedingt“ notwenig ist, habe ich nicht geschrieben. Der Sachverhalt ist natürlich viel komplexer, als ich es hier angerissen habe.

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